Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
Sie haben das Recht auf Gewissheit: Seit einigen Jahren sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft“ vor, dass Väter, Mütter und Kinder eine genetische Abstammungsuntersuchung verlangen können.
Da die Ergebnisse weitreichende Konsequenzen haben und tief in den persönlichen Lebensbereich eingreifen, sind die Rahmenbedingungen zur Erstellung von Vaterschaftstests im Gendiagnostikgesetz geregelt. In der Praxis bestimmen die strengen Richtlinien der Gendiagnostikkommission und der Akkreditierungsbehörde DAkkS den Testablauf und die Analysemethoden.
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Für Sie sind dabei drei Aspekte besonders wichtig:
Heimliche Vaterschaftstests sind verboten!
Alle Beteiligten müssen ihr Einverständnis zur Untersuchung schriftlich erklären. Bei minderjährigen Kindern haben die Erziehungsberechtigten zuzustimmen, beim gemeinsamen Sorgerecht der gesetzliche Vater und die Mutter. Daher ist bei Gutachten, die Kinder unter 18 Jahren betreffen, stets die Mutter einzubeziehen. Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen von der Regel, die wir für Sie in unseren FAQs zusammengestellt haben.
Die Proben müssen vom Gutachter oder einer neutralen Person entnommen werden!
Sofern Sie die Probenentnahme nicht direkt vom Gutachter durchführen lassen, muss diese durch eine andere „anerkannte“ neutrale Person erfolgen. In der Regel übernehmen das niedergelassene Ärzte oder Jugendamtsmitarbeiter. In Rücksprache mit unseren Gutachtern besteht auch die Möglichkeit, andere Personen wie Anwälte oder Hebammen zu benennen.
Der Proband darf keinen Einfluss auf den Test nehmen!
Um eine Manipulation des Tests mit Sicherheit ausschließen zu können, verschicken wir die Sets zur Probenentnahme nur versiegelt. Im Idealfall erhält die neutrale Person die Testmaterialien von Ihnen oder auch den anderen Probanden im versiegelten Originalzustand und bezeugt dies auch auf den beiliegenden Formularen. Auch die Rücksendung der Proben darf nur durch die neutrale Person erfolgen, damit eine nachträgliche Verfälschung der Ergebnisse unmöglich ist.
Auch wenn ein Richter grundsätzlich Beweismittelfreiheit genießt und jederzeit ein Gegengutachten beauftragen darf, sind Sie mit einem Vaterschaftstest von Papacheck juristisch auf der sicheren Seite, denn unsere Abstammungsgutachten erfüllen alle Richtlinien des Gesetzgebers. Weil wir unsere Analysen in einem akkreditierten Labor durchführen, stellen die Gutachten eine fundierte Entscheidungsgrundlage dar, die von Gerichten und Jugendämtern in der Regel anerkannt wird.
Sie haben Fragen?
Die Experten von Papacheck stehen Ihnen für mehr Informationen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns persönlich an fünf Tagen in der Woche – rufen Sie uns an!
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