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Noch Fragen zum Vaterschaftstest?

Was wollen Sie wissen? Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten in Sachen Vaterschaftstest zusammengestellt. Für weiterführende Informationen stehen Ihnen unsere Experten natürlich immer gerne zur Verfügung.
Auch telefonisch unter unserer Hotline: 04152 835 090

Vaterschaftstest FAQs

Ja. In der Regel erkennen Behörden wie auch Gerichte unsere Gutachten an, da wir alle juristischen Auflagen erfüllen. Sowohl unsere Untersuchungsmethoden wie auch die Organisation der Probenentnahme entsprechen den strengen Vorgaben des Gesetzgebers. Auch wenn Richter grundsätzlich das Recht besitzen, weitere Gutachten zu fordern, reicht im Normalfall die Vorlage eines Papacheck-Gutachtens als Beweismittel völlig aus.
Nein. In jedem Fall muss eine neutrale Person im Sinne des Gendiagnostikgesetzes die Probenentnahme durchführen, um den juristisch einwandfreien Ablauf zu garantieren und Manipulationen unmöglich zu machen. Es ist uns als Labor ausdrücklich untersagt, Proben zu analysieren, die nicht durch eine mit uns abgestimmte neutrale Person entnommen worden sind. Im Idealfall führt ein niedergelassener Arzt oder ein Behördenmitarbeiter die Entnahme der Proben durch. Bitte beachten Sie: Auch Verwandte oder Freunde gelten nicht als neutrale Personen!
Kein Problem: Sie haben die Möglichkeit, jeweils ein Testset beispielsweise an Ihren Arzt und an den Arzt der Mutter schicken zu lassen. Sie können die unterschiedlichen Adressen für eine getrennte Probenentnahme ganz einfach online im Laufe Ihrer Bestellung angeben.
Ja. Regelmäßig erhalten wir Probenmaterial aus allen Teilen der Welt. Mit speziellen Röhrchen für eine längere Versanddauer sind die Proben nahezu unbegrenzt haltbar. Auch die Organisation der Probenentnahme im Ausland, z. B. über die deutsche Botschaft, können wir für Sie übernehmen. Für mehr Informationen hierzu rufen Sie uns gerne an.
Nein. Da unser Gutachten auf dem genetischen Fingerabdruck basiert, für den wir nur einen unkomplizierten Wangenschleimhautabstrich benötigen, ist der Test gleich nach der Geburt möglich. Dank unserer schnellen Analysen liegt Ihnen das Ergebnis sogar innerhalb der standesamtlichen Meldefristen vor.
Nein. Bis auf sehr wenige, gesetzlich genau festgelegte Ausnahmefälle sind vorgeburtliche Abstammungsgutachten in Deutschland grundsätzlich verboten. Aber sobald das Kind auf der Welt ist, können Sie einen Vaterschaftstest veranlassen und erhalten bei Papacheck das Resultat, noch bevor das Kind beim Standesamt gemeldet sein muss.
Nein – aber mit Ausnahmen. Grundsätzlich gilt das Verbot heimlicher Vaterschaftstests. Allerdings kennt das Gendiagnostikgesetz auch Fälle, bei denen die Mutter nicht in die Untersuchung einbezogen werden muss:
  • Das Kind ist bereits volljährig
  • Die Mutter ist verstorben oder nicht einwilligungsfähig gemäß § 14 Gendiagnostikgesetz
  • Das Sorgerecht liegt nicht bei der Mutter und sie lebt getrennt vom Kind
  • Die Mutter widerspricht schriftlich einer Untersuchung ihrer Probe, erklärt sich aber mit einer Analyse der kindlichen Probe einverstanden.
In der Regel können Sie das Resultat nach drei Werktagen online abrufen, das schriftliche Gutachten erhalten Sie kurz darauf mit der Post. Per Express haben Sie bereit am nächsten Werktag Gewissheit über die Vaterschaft.
Ja. Grundsätzlich sind auch Geschwister-, Großeltern- oder weitere Verwandtschaftsgutachten möglich. Allerdings macht die hohe Komplexität dieser Analysen eine vorherige Beratung unumgänglich. Rufen Sie uns in diesem Fall gerne an, damit wir vorab Umfang, Aussagefähigkeit und Kosten des Gutachtens klären können.
Selbstverständlich halten wir uns auch hier strengstens an die gesetzlichen Vorgaben und stellen den Schutz der Privatsphäre konsequent in den Mittelpunkt. Das bedeutet: Alle Proben werden nach Auswertung komplett vernichtet, um die unerlaubte Wiederverwendung auszuschließen. Bei der sicheren Aufbewahrung Ihrer Daten halten wir uns an die juristisch vorgegebenen Fristen.
Ja. Da wir als Gutachter verpflichtet sind, Testdaten für eine bestimmte Zeit aufzuheben, können auch später noch weitere Personen in die Analyse aufgenommen werden. Dies gilt sogar auch, wenn die ersten Ergebnisse von einem anderen Labor stammen!

Heimliche Vaterschaftstest sind in Deutschland verboten! Mit § 1598a BGB haben Sie als juristischer Vater allerdings das Recht, die biologische Vaterschaft abklären zu lassen, ohne wie früher hierfür einen Prozess führen zu müssen.

In der Praxis heißt das: Verweigert die Kindsmutter (als Erziehungsberechtigte des Kindes) einen freiwilligen privaten Vaterschaftstest, kann der Mann sich durch ein Gericht die rechtliche Erlaubnis geben lassen und einen Vaterschaftsgutachten durchführen lassen. Jetzt sind Mutter und Kind juristisch verpflichtet, am Test teilzunehmen, da ihre fehlende Einwilligung durch den Gerichtsbeschluss ersetzt wird. Weigerungen werden zunächst mit einem Ordnungsgeld geahndet, im andauernden Fall führt der Gerichtsvollzieher die Probanden zur Entnahme vor. Der Mann kann nun ein Abstammungsgutachten beim Labor seiner Wahl in Auftrag geben. Ergibt das Gutachten, dass der Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist, kann er (muss er aber nicht) auf Aberkennung der juristischen Vaterschaft klagen. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1598a.html

Dieser Hinweis dient der allgemeinen Information und stellt keine juristische Beratung dar. Gegebenenfalls sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt oder eine offizielle Beratungsstelle wenden.

Das Papacheck-Gutachten erfüllt alle Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes und der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission. Damit ist es auch zum Nachweis eines Verwandtschaftsverhältnisses im Verfahren nach dem Pass- oder Personalausweisgesetz sowie im Verfahren der Auslandsvertretungen und der Ausländerbehörden zum Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz geeignet. Für die Probenentnahme und den Identitätsnachweis im Ausland empfiehlt sich der medizinische Dienst der Botschaften, da die Entnahme durch einheimische Ärzte von den deutschen Behörden unter Umständen nicht anerkannt werden. Das Sekretariat unseres Labors hilft Ihnen auf Wunsch bei der Abwicklung der Probenentnahme im Ausland.

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Hier finden Sie unsere Testvarianten mit allen Preisen im Überblick und können Ihr Gutachten gleich in Auftrag geben.

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